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Vom Spießbürger zum Wutbürger?

Die Bürger in Bremen schließen sich dem freien Bürger – Netzwerk an!


Vom Spießbürger zum Wutbürger?


Die Bürger in Bremen sind frei, unabhängig und politisch interessiert, gehören aber keiner politischen Partei an, die Bürger unterliegen keiner unterordnenden Raison, die Bürger verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen.

Die Bürger in Bremen wollen ihren Wohn- und Lebensraum Umwelt- und Menschen gerecht gestalten und wenden sich gegen jegliche Umweltverschmutzung und Zerstörung ihres Wohnumfeldes.

Die Bürger in Bremen organisieren sich über ein freies Bürger – Netzwerk ohne Statuten oder Verordnungen.

Die Bürger in Bremen sind basisdemokratisch und empfinden sich als außerparlamentarische Opposition.

Jeder Bürger kann mitarbeiten und auf Empfehlung ein Mitglied des Bürger – Netzwerkes werden.

Die Bürger in Bremen werden alles unterstützen, was den Menschen dient und alles bekämpfen, was der Natur schadet.


Die Bürger in Bremen stehen ein für:

  • Mehr Bürger – Engagement,

  • Mehr Demokratie,

  • Mehr Bürgerbeteiligung,

  • Mehr Volksentscheide,

  • Mehr Transparenz in Verwaltungen und Behörden,

  • Mehr bürgernahe Politiker, denn Ehrlichkeit und Verständnis setzen sich durch!

#Bremen – #Petition gegen #Umweltverschmutzung und #Grundwasservergiftung!

Friday

#BREMEN #Tanklager #Farge - Worüber die Umweltbehörde nicht informiert

#BREMEN #Tanklager #Farge - Worüber die Umweltbehörde nicht informiert - Informationen solange zurückhalten bis sie gefordert werden

#BREMEN: #Benzol vergiftet die #Böden und das #Grundwasser in #Bremen_Nord! http://minus.com/mbgdR4nKsqw1uI

Wie uns das Umweltamt unter dem Briefkopf des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr belehrt hat, sind die ermittelten Daten „von den eingesetzten Fachgutachtern wie auch von der zuständigen Bodenschutzbehörde zu erörtern und zu bewerten.“

Bisher konnten die interessierte Öffentlichkeit und vor allem die betroffenen Anwohner wenig bzw. nichts über die Ergebnisse dieser Erörterungen und Bewertungen erfahren. Das ist gerade im Fall des Tanklagers Farge besonders bedauerlich, da hier die Kontaminationsfahne relativ ungewöhnlich ist und daher ein interessantes Thema für Diskussionen darstellen kann.

Ungewöhnlich lange Kontaminationsfahne

So wird niemand darüber aufgeklärt, warum sich bereits 2009 eine Kontaminationsfahne von 1.100 m Länge ausgebildet hatte, worüber das Umweltamt im Blumenthaler Beirat im Dezember 2012 berichtete. Diese Länge fällt deutlich aus dem Rahmen, da BTEX-Fahnen im Durchschnitt nur 140 m lang sind, wobei die Größe zwischen „minimal 10 und maximal 400 m“ schwankt. (Stupp/Paus)

Zu relativ ähnlichen Werten kam eine Untersuchung von Teutsch/Grathwohl/Schiedeck, die vor allem US-amerikanische Fälle ausgewertet haben. Dabei fanden sie für BTEX Kontaminationsfahnen von 210 m und für PAK von 280 m Länge.

Neben geologischen und klimatologischen Faktoren begrenzt dabei vor allem ein Abbau durch Mikroben die Ausbreitung.(Stupp/Paus u.a.)

Wenn jetzt in Farge eine außergewöhnlich lange Kontaminationsfahne festgestellt wird, liegt als Erklärung nahe, dass hier dem BTEX noch Stoffe beigemischt sind, die einen mikrobiellen Abbau verhindern, denn für die Wissenschaftler des Instituts für Grundwasserökologie wirken „hohe Gehalte an Begleitkontaminanten“ „limitierend“ auf den natürlichen Abbau der Fahne. (S. 7)

Weiteres Wachstum der Kontaminationsfahne

Nach den Auswertungen der Daten über eine Vielzahl von Mineralölkontaminationen sind die Schadstofffahnen von BTEX rasch
„entweder stabil oder schrumpfend.“ (Wiedemeier u.a.)

Da die vom Tanklager I ausgehende Fahne wächst, wie die aktuellen Warnungen an die Anwohner der Straßen „Am Depot“, „Witteborg“, „Betonstraße“ und „Am Schützenplatz“ belegen, stellen sich hier mehrere Fragen, die eine breitere Diskussion und Klärung verlangen.

Dieses ungewöhnliche Verhalten einer BTEX-Fahne, die aus einer Quelle während der letzten Kriegsereignisse 1945 entstanden sein soll, lässt vor allem zwei Schlüsse zu, die sich auf eine sorgfältige und effiziente Arbeit der Umweltbehörde beziehen.

So sollte man überprüfen, ob hier die bisherigen Sanierungsmaßnahmen tatsächlich geeignet waren, und vor allem ob hier die tatsächliche Kontaminationsquelle tatsächlich seit Kriegsende geschlossen ist, da die Ausweitung der Fahne, die sich in der Regel auf natürliche Weise abbaut, nicht für eine bereits 1945 gestoppte Leckage spricht.

Weitere Kontaminationsfortschritte

Wie aus anderen Fällen von Grundwasserbelastungen bekannt ist, lassen sich durch das angewandte Pump-&-Treat-Verfahren nur anfangs rasche relative Verringerungen der Kontaminierung erreichen. So wurde in diesem Fall etwa für den Verladebahnhof II die Beseitigung von 16 t Schadstoffe gemeldet.

Anschließend sind die Reinigungserfolge jedoch eher gering oder bleiben sogar ganz aus, ohne dass es eine Sanierung unter den Schwellenwert, für den ein Maßnahmeeinsatz erforderlich wird, gelungen ist. Da etwa ab dem 4. Sanierungsjahr die Sanierungskosten relativ zum Erfolg stark ansteigen, werden die Maßnahmen nicht selten sogar eingestellt. (Sachsen, S. 17)

Da am Verladebahnhof II diese Phase bald erreicht sein dürfte, sind für die Beurteilung der Situation aktuelle Daten über den Sanierungsfortschritt erforderlich. Dazu zählen auch die bisher in der Behörde angestellten Überlegungen, zu anderen Sanierungsmethoden zu wechseln, die eine vollständige Beseitigung der Kontaminierung ermöglichen.

Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den betroffenen Anwohnern

Vielleicht könnte der Umweltbehörde, wenn ihr die Bewältigung der aktuellen Anfragen noch Zeit lassen sollte, ein Blick in das KORA-Handbuch die Arbeit erleichtern, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde und sich auf den „Kontrollierten natürlichen Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung von kontaminierten Grundwässer und Böden“ bezieht.

Hier findet man nicht nur technischen Empfehlungen, sondern kann im Kapitel 9 auch etwas über eine gute Öffentlichkeitsarbeit erfahren.

Dabei ist es besonders wichtig, nicht nur die Anlage 1 zu lesen, wo „10 Möglichkeiten zum Verlust von Vertrauen und Glaubwürdigkeit“ aufgeführt werden und diese anschließend als Grundlage für das Verwaltungshandeln zu verwenden.

Hier heißt es:
"1. Den Betroffenen die Mitwirkung bei Entscheidungen, die sie direkt betreffen, verweigern.
2. Informationen solange zurückhalten bis sie gefordert werden.
3. Die Gefühle der Betroffenen ignorieren.
4. Nicht um die Angelegenheiten der Betroffenen kümmern.
5. Fehler nie zugeben.
6. Wissensdefizite nie zugeben.
7. Den Berufsjargon benutzen.
8. Sich als Bürokrat präsentieren.
9. Die Abstimmung mit anderen Abteilungen und Behörden vermeiden.
10. Die Vertretung der Behörde in Veranstaltungen Mitarbeitern überlassen, die sich dafür nicht eignen." (KORA, S. 148)

 

Quelle: http://blumenthal.xobor.de/t69f7-Worueber-die-Umweltbehoerde-nicht-informiert.html